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Diplomanerkennung

Sie sind aus dem Ausland hierherzogen und möchten wissen,

  • ob Ihr ausländisches Diplom eine Ankerkennung durch eine Behörde benötigt
  • ob für die Ausübung eines bestimmten Berufes eine berufliche Anerkennung erforderlich ist

oder

  • ob Ihr Abschluss eine akademische Anerkennung für die Zulassung zu einer universitären Hochschule benötigt.

Für die berufliche Anerkennung ausländischer Diplome ist es wichtig zu wissen, dass in der Schweiz zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufe unterschieden wird. Die reglementierten Berufe bewegen sich in den Berufsbereichen Gesundheit, Pädagogik/Unterricht, Psychologie, Recht, Technik/Elektrizität und Sozialarbeit. Für die Berufe aus diesen Bereichen muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden. Dabei wird über die Gleichwertigkeit eines ausländischen mit einem schweizerischen Diplom entschieden. Je nach Situation können Anpassungsleistungen verlangt werden. Erst dann stellt die Behörde eine Gleichwertigkeit aus, vergibt jedoch keine schweizerischen Diplome.

Die Auflistung der reglementierten Berufe und Tätigkeiten und deren Zuständigkeiten (national oder kantonal) finden Sie unter hier.

Alle anderen Berufe, die nicht-reglementierten Berufe wie bspw. Kaufmann, Schauspielerin oder Hôtelier, benötigen keine Anerkennung. Hier ist der Arbeitgeber frei in der Entscheidung über die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses.

Wenn Sie auf Stellensuche sind, kann es zur Erhöhung Ihrer Berufschancen von Nutzen sein, wenn Sie eine Niveaubestätigung resp. eine Gleichwertigkeitsempfehlung beantragen:

  • wenn Ihr Abschluss im Bereich der beruflichen Grundbildung und höheren Berufsbildung liegt, folgt der Antrag unter www.sbfi.damin.ch

und

  • wenn Sie über einen Hochschulabschluss in einem nicht-reglementierten Beruf / Bereich verfügen, folgt der Antrag hier www.swissuniversities.ch

Um eine Stelle in der Schweiz zu finden sind nebst der Anerkennung eines ausländischen Diploms resp. Anerkennung einer Zulassung zu einer Hochschule oder einer Niveaubestätigung resp. Gleichwertigkeitsempfehlung auch andere Faktoren wichtig, wie bspw. gute Deutschkenntnisse. Je nach Studium oder Beruf benötigen Sie ein Niveau von B2 bis C1. Um einen Beruf in der Schweiz auszuüben, welcher keine Anerkennung benötigt, gibt es auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren.